Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

§ 7 ErbStG,§ 9 ErbStG

Grundlagen zum Sachverhalt: Eine Frau F ist Eigentümerin eines Wohnhauses, welches Sie selbst bewohnt. Ihr Sohn S lebt in Südkorea. Deshalb bittet S seinen Onkel O (Bruder der F), sich um seine Mutter F zu kümmern und bevollmächtigt ihn mit Urkunde aus 2011, relevante Geschäfte für ihn in Deutschland zu tätigen. Der Onkel O tätigt sämtliche Ausgaben für die F und den S in Deutschland, u.a. Tilgungsraten für die Rückzahlung eines Darlehens, Aufwendungen für die Medikation der F, Renovierungsarbeiten für das Wohnhaus der F, etc. Bis 2010 kamen hier bereits 85.000 € zusammen, welche der S in einem Schuldanerkenntnis gegenüber dem O auch bestätigt und ihm zu diesem Zeitpunkt schuldet. Nun verstirbt die F. Alleinerbe ist der in Südkorea lebende Sohn S. Erbschaftsteuer fällt aufgrund des Freibetrages iHv. 400.000 € nicht an. Der Sohn S hat seinen Onkel O beauftragt und bevollmächtigt, das o.g. Wohnhaus so zu renovieren, dass er es für ihn zu einem akzeptablen Preis veräußern kann. Im Jahr 2017 wird das Haus nach umfassenden Renovierungsarbeiten (weitere 50.000 € durch den Onkel bezahlt) für einen Kaufpreis von 350.000 € verkauft. Auch dieser Verkauf dürfte keine Steuerlast auslösen, da die 10-Jahresfrist überschritten wurde. Aufgrund dessen, dass der Neffe in Südkorea lebt und weiter kein Interesse an dem Grundstück und auch nicht an dem erlösten Geld hat, fließt der Kaufpreis auf ein Konto des O. Nun einigen sich der Neffe S und Onkel O, dass dem Onkel der gesamte Betrag zustehen soll. Zum einen als Rückzahlung der geschuldeten Ausgaben des O für S und F, zum anderen für die Renovierung des Wohnhauses vor dem Verkauf und weiterhin soll der Onkel den Rest erhalten für die langjährige Pflege der Mutter F und seine Dienste im Sinne des S hier in Deutschland. Liegt hier eine Schenkung des Neffen S an seinen Onkel O vor? Und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt erfolgte die Schenkung? A) Bereits mit Eingang des Kaufpreises auf dem Konto des O? Oder B) Erst im Zeitpunkt der Einigung des S mit dem O, dass ihm nun der gesamte Betrag zustehen soll? Fraglich ist weiterhin, ob hier ggfs. Freibeträge (20.000 €) mehrmals ausgenutzt werden könnten? Falls keine Schenkung vorliegen sollte, liegen hier ertragsteuerlich relevante Einnahmen beim Onkel vor, die dieser in seiner Einkommensteuererklärung angeben muss?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen