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Verschonungsregel bei Übertragung von Mitunternehmeranteilen,Ausgangslohnsumme

Vater will Gastronomie-/Hotelbetrieb, EInzelfirma, zum 1.1.24 an Sohn übertragen (zu Buchwerten). Sohn war die letzten 5 Jahre im Betrieb angestellt (ca. TEUR 28 brutto p.a.), so wie durchschnittlich 13 Minijobber und eine Teilzeitkraft. Stichwort Ausgangslohnsumme: 1) Ist es richtig, dass Lohn des Sohnes in Ausgangslohnsumme berücksichtigt werden muss? M.E. ja. Lösung: ab dem 1.1.24 werden Vater und Mutter in der Einzelfirma des Sohnes auf LSt-Karte beschäftigt, damit Lohnsumme, 400% nach 5 Jahren erreicht wird. 2) Vater und Mutter soll ein lebenslanges Wohnrecht eingeräumt werden (für 2 Zimmer in einem abgetrennten Teil im Hotelbetrieb; ca. 30 qm) bei einer insgesamten Betriebsfläche von ca. 750 qm. Hier leben Vater und Mutter bereits seit 50 Jahren (war immer schon auch Betriebsvermögen beim Vater). Ist das ein Problem bei unentgeltlicher Betriebsübertragung?
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