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Forderungschenkung,Nießbrauch,Ausnutzung Freibetrag

Die Brüder A und B sind zu je 50 % Kommanditisten der AB GmbH & Co. KG Die GmbH & Co. KG verwaltet eigenes Immobilienvermögen (gewerbliche Prägung). Die Immobilien sind zu je 50 % finanziert über eine Bank und zu 50 % durch Gesellschafterdarlehen von A und B von jeweils 900 T€. A und B sind verheiratet, und jeder der beiden Gesellschafter hat zwei Söhne. Zur Ausnutzung der Schenkungsteuerfreibeträge sollen die Söhne heute bedacht werden. Fragen: 1. Können die Gesellschafter A und B die Forderungen gegenüber der GmbH & Co. KG an ihre Söhne verschenken mit jeweils 400 T€ unter Vorbehalt eines Nießbrauchs bzgl. der Zinsen? 2. Sind hierbei besondere Formvorschriften zu beachten zur Wirksamkeit der Schenkung? 3. Müssen die Forderungen im Grundbuch besichert sein? 4. Die Forderungen sollen frühestens in fünf Jahren fällig sein – kann die Schenkung dennoch bereits heute bewirkt werden zur Ausnutzung des Zehn-Jahres-Zeitraums?
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