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Befristetes Wohnrecht,Verzicht,§ 13 BewG

Meine Mandantin hat im Rahmen eines Vermächtnisses ein auf 5 Jahre befristetes Wohnungsrecht erhalten. Sie beabsichtigt nach 2–3 Jahren auszuziehen, weshalb der Ansatz des Kapitalwertes für 5 Jahre fraglich ist. Kann der Erbschaftsteuerbescheid ggf. nach Feststehen des Auszugszeitpunkts geändert werden?
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