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§ 13a ErbStG,Wegfall Verschonungsabschlag,Liquidation

Unser Mandant hat 2016 GmbH-Anteile per Schenkung vom Vater übertragen bekommen. Zum 31.12.2020 hat er die Auflösung der Gesellschaft beschlossen. Dies führt nun zum (anteiligen) Wegfall des Verschonungsabschlags. Frage: Besteht die Möglichkeit, durch einen Beschluss zur Fortführung der Gesellschaft den Wegfall des Verschonungsabschlags zu vermeiden?
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