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Doppelhaushälfte,Bewertungsverfahren,§ 181 Abs. 4 BewG

Sehr geehrte Damen und Herren, ein Mandant von mir hat eine Doppelhaushälfte geerbt. Nun muss ich diese bewerten. Bei der Sichtung der Unterlagen ist mir dann aufgefallen, dass es sich bei dem Objekt zwar äußerlich um eine DHH handelt. Diese DHH war jedoch dem Erblasser im Rahmen des Wohnungseigentums zugeordnet. Er hatte einen Miteigentumsanteil am Grundstück und Sondereigentum an der Wohnung Nr. 2 im Dach- und Erdgeschoss sowie an der Terrasse, dem Carport und der Grundstücksfläche mit der Nr. 2 des Aufteilungsplanes. Für mich stellt sich nun die Frage, ob ich nun ein Einfamilienhaus oder Wohnungseigentum bewerten muss. Vielen Dank vorab. Bei evt. Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichem Gruß Sebastian Horstick
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