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Behalteverstoß,Gewerbebetrieb,Umstrukturierung

Der Übergeber übergibt einen Gaststättenbetrieb. Die Übernehmerin will gleich nach der Übergabe aus dem Gaststättenbetrieb eine Katzenpension machen. Ist die Umnutzung des Betriebsvermögens (Gasthaus) in einem anderen Betrieb als Aufgabe (Veräußerung) i.S. des § 13a ErbStG anzusehen, so dass die Behaltefrist nicht eingehalten ist?
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