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Pflichtteilergänzung,Abfindung,Schenkung

Vater ist im September 22 verstorben, es lag kein Testament vor, es entstand eine Erbengemeinschaft mit den 3 Söhnen. Es wurden keine Pflichtteilsverzichte unterschrieben. Unser Mandant ist Sohn 1. Zum Zeitpunkt des Todes lag kein Vermögen mehr vor. Im März 2016 hat der Vater, Sohn 1, 176.000€ geschenkt. Im Juli 2022 wurde an Sohn 2 ein Gebäude in Höhe von ca. 1,6 Mio. € verschenkt. Die Brüder einigten sich nun, nach dem Tod des Vaters, dass Sohn 1 von Sohn 2 eine Abfindung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen in Höhe von 300.000€ bekommt. Der dem Freibetrag in Höhe von 400.000€ übersteigende Betrag wird nun der ErbSt unterworfen. Könnte es in dieser Konstellation zu einer Schenkung zwischen den Brüdern kommen wenn die 300.000 nicht verhältnismäßig sind?
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