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Gemischte Schenkung,Wohnrecht,§ 9 GrEStG

Mehrfamilienhaus (EG, 1. OG, DG) und 2 Garagen gehört in Erbengemeinschaft 2 Geschwistern (Bruder und Schwester). Die Schwester bewohnt seit Jahren die Wohnung im 1. OG + Garage, der Rest ist vermietet. Schwester verkauft im September 2023 ihre ideelle Hälfte gegen: 1. Kaufpreiszahlung von 210.000€ 2. Einräumung eines Wohnrechts an der Wohnung im 1.OG., der Einzelgarage, Kellerraum, Recht auf Mitbenutzung der dem gemeinschaftlichen Gebrauch der Bewohner bestimmten Räume, Einrichtungen und Anlagen von Gebäuden und Grundstück wie Waschkeller, Trockenraum und Garten. Die Überlassung des Wohnrechtes zur Ausübung durch Dritte ist gestattet, insbesondere die Vermietung, jedoch längstens auf die Dauer des Wohnrechts. Das Wohnrecht soll eingeräumt werden für die Verkäuferin sowie ihren Ehemann als Gesamtgläubiger nach § 428 BGB,mit der Maßgabe, dass das Recht nach dem Tod eines Berechtigten dem anderen überlebenden Gesamtgläubiger zusteht. (Sie geb. 28.04.56, der Ehemann geb. 21.04.57). Verteilung von Kosten und Lasten: Verbrauchsabhängige Kosten, sowie Aufwendungen für Schönheitsreparaturen für die zur ausschließlichen Nutzung überlassenen Räume tragen die Berechtigten, außerdem die anteiligen Betriebskosten der zum gemeinschaftlichen Gebrauch der Bewohner Räume und Anlagen. Die Instandhaltungsaufwendungen für die dem Wohnrecht unterliegenden Räume und die Mitbenutzten Anlagen und Einrichtungen trägt der Eigentümer. Das vereinbarte Wohnrecht wird im Grundbuch für die Ehegatten als Gesamtberechtigte eingetragen. Für die Löschung soll der Nachweis des Todes beider Berechtigter genügen. Der Jahresrohertrag beträgt für Wohnung und Garage 1.197€ + 70€ x 12 Monate = 15.204EUR Das Baujahr des Gebäudes ist ca. 1903 – Abschlag für Bewirtschaftungkosten = 29% Die Beteiligten gehen von einem hälftigen Wert der Immobilie von 375.000,00 EUR aus. Meine Fragen: 1. Welchen Wert hat das Wohnrecht für beide Ehegatten (Veräußerin und Ehegatte)? 2. Liegt ein schenkungsteuerlicher Vorgang durch Einräumung des Wohnrechts an den Ehegatten der Veräußerin vor: a) von Seiten des Erwerbers? b) von Seiten der Ehegattin, der Veräußerin? 3) Einkommensteuerliche Behandlung des Objektes bei dem Erwerber? Mieteinnahmen abzüglich anteilige Kosten des Objektes, die Aufwendungen für den mit Wohnrecht belasteten Teil der Immobilie sind nicht abzugsfähig? Wie ist es mit der AfA? Was ist an Grunderwerbsteuer zu zahlen für das Bundesland Hessen?
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