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Ferienimmobilie,Frankreich,Schenkung

Die Eltern besitzen ein Haus in Frankreich, das sie zu gleichen Teilen an ihre volljährigen Kinder übertragen/schenken wollen. Der durch Gutachten ermittelte Wert des Grundstücks liegt unter den französischen Freibeträgen, sodass keine französische Schenkungsteuer anfallen würde. Alle sind deutsche Staatsbürger, die Eltern und zwei Söhne wohnen und arbeiten auch in Deutschland, die Tochter wohnt mit Hauptwohnsitz in Italien. Wie ist dies bei der deutschen Schenkungsteuer zu berücksichtigen?
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