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Güterstandsschaukel,rückwirkend,Schenkung

Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer Ehegatten, seit 1.1.1988 verheiratet, vereinbaren am 2. Juni 1989 Gütertrennung ohne weitere Vorbehalte. Es wurde per 2.6.1989 ein Vermögen von je 50.000 DM festgestellt. Inzwischen hat der Ehemann ein erhebliches Vermögen erwirtschaftet, die Ehefrau nicht. Jetzt würde man gerne die Gütertrennung rückwirkend zu diesem Zeitpunkt (1989) wieder aufheben und den gesetzlichen Güterstand wählen. Das Zivilrecht ermöglicht dies vollumfänglich. Es ist geplant, der Ehefrau im Zuge des Zugewinnausgleichs den Zugewinn zuzuwenden und einige Zeit danach wieder zur Gütertrennung zu wechseln. Frage: Löst diese Zuwendung Schenkungsteuer aus oder folgt das Erbschaftsteuerrecht dem Zivilrecht?
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