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Unverzinsliches Darlehen,Unentgeltliche Zuwendung,§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG

Es wird ein Darlehen unter nahen Angehörigen mit Abschluss eines schriftlichen Darlehensvertrags gewährt. Die Verzinsung beträgt 0 %, der Darlehensbetrag ist bis spätestens nach Verkauf des mit dem erhaltenen Betrag erworbenen Objekts bzw. nach Absprache zurückzuführen. Sicherheiten wurden nicht gegeben. Kann dieses Darlehen als Schenkung umqualifiziert werden?
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