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Erbverzicht,teilweise,Schenkung

Eine Mandantin ist in Ermangelung eines Testaments zu 25% Erbe ihres verstorbenen Bruders geworden. Die restlichen 75% erbt die Ehefrau des verstorbenen Bruders (Güterstand Zugewinngemeinschaft). Die Ehefrau des verstorbenen Bruders hat nicht viel Vermögen. Aus diesem Grund verzichtet die Schwester des Verstorbenen auf einen Teil des gesetzlichen Erbes. Anstatt auf eine angemessene Auszahlung aus der Erbmasse von ca. 60.000 € zu bestehen, hat sie lediglich einen Betrag von ca. 20.000 € erhalten. Damit sind alle Parteien einverstanden. Stellt der teilweise Verzicht auf einen Erbanspruch eine Schenkung an die restlichen Erben dar? Hat die Schwester Ihrer Schwägerin somit einen Betrag iHv 40.000 € zugewendet (60.000 abzgl. 20.000)? Das wäre schlecht.
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