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§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG,Eheleute,gesamtschuldnerisches Darlehen

Ehefrau kauft Ferienwohnung für 600 T€. Die Finanzierung erfolgt mit 400 T€ aus Eigenmitteln des Ehemanns und 200 T€ aus einem Bankdarlehen. Der Darlehensvertrag lautet auf beide Ehegatten. Die Ehefrau hat ein jährliches Gehalt von 15.000 €, der Ehemann einen Gewinn aus Gewerbebetrieb von 300.000 €. In dieser Konstellation ist u.E. ersichtlich, dass die Finanzierung durch die Ehefrau nicht aus eigenen Mitteln erbracht werden kann. Frage: Die Eigenmittel des Ehemanns stellen definitv eine Schenkung dar. Vom Freibetrag von 500.000 € ist in den letzten zehn Jahren nichts aufgebraucht. Wie wird das Darlehen eingerechnet? Kommt es hierüber zu einer Überschreitung des Freibetrags von 500.000 €?
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