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Gemeinschaftskonto,Geldschenkung,Schenker

Tochter (T) der Eheleute (EM) und (EF) möchte eine Immobilie erwerben. Hierzu möchten die Eltern finanzielle Mittel zu Verfügung stellen. EM überweist von einem Einzelkonto, das nur ihm gehört 400.000 EUR an seine Tochter (T). Die Ehefrau (EF) würde ihren Anteil, weitere 400.000 EUR, vom Gemeinschaftskonto der Eheleute an die Tochter überweisen. Führt die Überweisung vom Gemeinschaftskonto steuerrechtlich dazu, dass in Summe EM nun 600.000 EUR seiner Tochter zugewendet hat und EF nur noch 200.000 EUR, sodass bei der Zuwendung des Vaters Schenkungsteuer entstehen würde? Kann man durch eine im Vorfeld vertragliche Vereinbarung festlegen, dass die 400.000 EUR, die vom Gemeinschaftskonto bezahlt werden, ausschließlich vom Vermögen der Ehefrau her resultieren?
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