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§ 10 Abs. 5 ErbStG,tatsächliche Ausübung,Nießbrauch

Sachverhalt Einfamilienhaus (Eigentümer V 100%) wird unentgeltlich an dessen Tochter (T) überlassen. Jetzt soll EFH unentgeltlich gegen Vorbehaltsnießbrauch von V auf T übertragen werden. Der Wert des Nießbrauches mindert grds. den Wert der steuerpflichtigen Schenkung. Allerdings wird das Nießbrauchsrecht faktisch nicht ausgeübt, das V das EFH weiterhin unentgeltlich der T zur Nutzung überlässt. Ein tatsächlicher Verzicht auf den Nie0brauch wird natürlich nicht erklärt. Frage Mindert der Wert des Nießbrauchs die schenkungssteuerrechtliche Bemessungsgrundlage, auch wenn das Nießbrauchsrecht faktisch durch unentgeltliche Überlassung an den Eigentümer nicht ausgeübt wird?
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