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Tausch von Grundstücksanteilen,Ausgleichszahlung,§ 7 ErbStG

Meinem Mandanten und seiner Schwester gehören zwei angrenzende Grundstücke zu je 50 %. Es wird beabsichtigt, die Grundstücke so aufzuteilen, dass die Schwester das kleine Grundstück erhält und mein Mandant das größere Grundstück. In Höhe der Wertdifferenz soll eine Ausgleichszahlung an die Schwester geleistet werden. Frage: Ist es zutreffend, dass keine Schenkungsteuer entsteht, wenn die Wertdifferenz durch einen Ausgleichszahlung ausgeglichen wird? Ist es schädlich, wenn die Zahlung nicht sofort geleistet, sondern auf einen späteren Zeitpunkt gestundet wird? Die Stundung würde verzinslich erfolgen zu einem Zinssatz wie unter fremden Dritten.
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