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Optionsverschonung,wirtschaftliche Einheit,begünstigtes Vermögen

Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben ein Mandat (Vater, Mutter, Sohn) in folgender Konstellation: 1. Steuerpflichtiger (Vater) hat ein Einzelunternehmen Lohnbetrieb (Anlagevermögen rd. 3 Mio. Euro incl. Grund und Boden Verkehrswert, Substanzwert rd. 1 Mio. Euro), jährliche Gewinne rd. 60 T€ 2. Steuerpflichtiger (Vater) ist zusammen mit seiner Frau (Mutter) an einer Land- und Forstwirtschaft GbR beteiligt, Steuerpflichtiger (Vater) 90%, Ehefrau (Mutter) 10% (Grund und Boden ca. 1,5 Mio. Euro beim Steuerpflichtigen (Vater) zu 100% im SBV der GbR), jährliche Gewinne rd. 20 T€ 3. Steuerpflichtiger (Vater) hat Photovoltaikanlage Einzelunternehmen rd. 100 kWp, jährliche Gewinne rd. 35 T€. 4. Steuerpflichtiger (Vater) hat noch ein Bauernhaus auf einer Gesamtparzelle Land- und Forstwirtschaft; ist privatisiert daher Grundvermögen (Wert 400 T€) Nun soll der gemeinsame Sohn (insgesamt 3 Kinder; beide anderen bereits abgefunden) als Hofnachfolger (ohne Eintragung in Höfeordnung) alles gegen dauernde Lasten übertragen bekommen. Zu 3. Photovoltaikanlage wurde bereits zum 01.01.2023 gegen eine dauernde Last (mtl. 1.000 Euro) unentgeltlich auf den Sohn übertragen; eine Schenkungssteuererklärung wurde noch nicht abgegeben oder vom FA angefordert. Zu 1,2,4. Das Einzelunternehmen Lohnbetrieb (1.), der Anteil an der Land- und Forstwirtschafts GbR von 90% sowie alle Grundstücke im SBV (100%) sowie das Bauernhaus sollen unentgeltlich (gegen dauernde Lasten, Einzelunternehmen Lohnbetrieb 2.500 Euro/mtl., Landwirtschaftsanteil 500 Euro/mtl.; Bauernhaus ohne dauernde Last) zum 31.12.2023 auf den Sohn übertragen werden. Gleichzeitig überträgt die Mutter Ihren 10%- Anteil an der GbR (Kapitalkonto rd. 50 T€) mit 9% auf den Sohn und mit 1% auf die Schwiegertochter um hier die Rechtsform der GbR zu erhalten (wg. künftiger umsatzsteuerlicher Folgen; Landwirtschaft soll als Durchschnittsbesteuerung fortgeführt werden). Nun zu unseren Fragen: Ertragsteuerlich und umsatzsteuerlich: • Übertragungen gegen dauernde Lasten (Photovoltaikanlage 1.000 Euro/mtl., Einzelunternehmen Lohnbetrieb 2.500 Euro/mtl. und L+F 500,00 Euro/mtl.) sind beim Empfänger (Vater) voll steuerpflichtig und beim Sohn voll abzugsfähig? • alle Übertragungen erfolgen unentgeltlich (trotz dauernder Lasten), so dass hier vollständige Buchwertfortführung stattfindet? • die Übertragung des Lohnbetriebes erfolgt als Geschäftsveräußerung im Ganzen gem. § 1 Abs. 1a UStG, da der Lohnbetrieb der Regelbesteuerung unterliegt • wie verhält es sich bei der Übertragung der Anteile der an dem Landwirtschaftlichen Betrieb von Vater und Mutter (Landwirtschaft hat Durchschnittbesteuerung) hier auch in den Notarverträgen den Hinweis zu § 1 Abs. 1a UStG? Erbschaftsteuer und Grunderwerbsteuer • durch die Übertragung des Bauernhauses ist der persönliche Freibetrag des Sohnes gegenüber dem Vater von 400 T€ bereits aufgebraucht • können wir daher für die restlichen drei Übertragungen immer zwischen Regel- und Optionsverschonung wählen oder müssen wir für alle drei Betriebe (Photovoltaikanlage, Lohnbetrieb und Mitunternehmeranteil (L+F 90% zzgl. 100 % SBV) zusammen Optionsverschonung wählen? • Die Übertragung von Mutter auf Sohn 9% und auf Schwiegertochter 1% sollte bei einem Kapitalkonto von 50 T€ und sehr geringen stillen Reserven in der GbR bei einem Freibetrag für den Sohn von 400 T€ und für die Schwiegertochter von 20 T€ unproblematisch sein • Grunderwerbsteuer für alle Grundstücksübertragungen von Vater auf Sohn sollte hier nicht anfallen? Sonstiges Ertragsteuerlich • Im Vorfeld dieser Übertragungen und im Rahmen der Erstellung der Grundsteuererklärungen ist aufgefallen, dass in der bisherigen Land- und Forstwirtschaftlichen GbR im Rahmen der Gesamthandsbilanz sämtliche Grundstücke (Eigentümer nur der Vater und nicht die GbR) seit mehr als 25 Jahren falsch bilanziert worden sind. Aus diesem Grund haben wir zum 30.06.2022 die Grundstücke zu Buchwerten aus der GbR entnommen und in das SBV des Vaters zu diesen Buchwerten eingelegt. Dies erfolgt im Rahmen der Bilanzberichtigung. Ergeben sich hieraus steuerliche Risiken bzgl. der Aufdeckung der stillen Reserven zum Zeitpunkt der Übertragung ins SBV des Vaters und ergeben sich steuerliche Risiken, wenn dieses SBV zu 100% zusammen mit den vollständigen Anteilen des Vaters von 90 % nun zum 31.12.2023 auf den Sohn übertragen wird? Gerne dürfen Sie auch mehrere Gutachten verwenden. Vielen Dank für Ihre Hilfe. Gerne stehen wir für Rückfragen zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Stefan Lankes
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