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Nachlassverbindlichkeiten,Pflichtteil

Sehr geehrte Damen und Herren, unsere Mandantin ist laut Testament Alleinerbin ihres Ehemanns. Wir erstellen die Erbschaftsteuererklärung. Die beiden Söhne haben einen Pflichtteilsanspruch geltend gemacht. Wir haben ausgerechnet i.H.v. je 150 TEUR. Sohn A hat vor 3 Jahren eine Schenkung i.H.v. 100 EUR erhalten. Schenkungsvertrag liegt vor. Darin gibt es keine Klausel auf evtl. Anrechnung auf einen Pflichtteil. Sohn B sollte eine Wohnung erhalten, in der er wohnt, im Grundbuch stehen allerdings noch die Eltern... Jetzt nach dem Tod des Vaters überwies die Mutter an Sohn A 50 TEUR und an Sohn B 150.000 EUR "Pflichtteil Erbe Papa". Das Finanzamt möchte die Erbschaftsteuererklärung mit Überweisungsbeleg zu den Pflichtteilen. Laut unserer Meinung kann die Mutter als Nachlassverbindlichkeit nur 200 TEUR ansetzen, nicht 300 TEUR? Oder kann die Mutter sagen, die Vorschenkung wird auf den Pflichtteil angerechnet? Sollten jetzt die restlichen 100 TEUR an Sohn A noch überwiesen werden? Mit freundlichen Grüßen
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