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Erbfall Frankreich,Anrechnung von Steuern,§ 21 ErbStG

Unser Mandant ist franz. Staatsangehöriger, der in Deutschland lebt und arbeitet. Seine franz. Mutter ist in Frankreich verstorben und hat ihm sowohl Barvermögen als auch eine Immobilie hinterlassen. Wenn er in Frankreich Erbschaftssteuer bezahlt, kann er diese komplett in Deutschland anrechnen?
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