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Fremdenpension,Ruhender Gewerbebetrieb,§§ 13a,13b ErbStG

Die Großtante unseres Mandanten hat in Oberstdorf bis 2018 eine Fremdenpension betrieben. Aufgrund des Alters und der Gesundheit der Dame ruhte der Betrieb bis zu ihrem Tod am 18.6.2022. Unser Mandant hat die Fremdenpension (Grund und Boden mit Gebäude) im Wege eines Vermächtnisses geerbt. Er plant im Moment einen Teilabriss mit einem Neubau sowie eine Sanierung des Altbestands. Danach möchte er wieder eine Fremdenpension mit Gaststätte betreiben. Die Frage lautet, ob die Erbschaft des Betriebsvermögens unter die Verschonung der Regelungen nach §§ 13a, 13b ErbStG fällt?
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