Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Grundstück,Verwaltungsvermögen,Betriebsverpachtung

Der Steuerpflichtige A betreibt bis zum Jahr 2012 einen Gewerbebetrieb (Einzelunternehmen) – Holzhausbau. Zu seinem ertragsteuerrechtlichen Betriebsvermögen zählt ein ausschließlich betrieblich genutztes Grundstück mit aufstehender Werkstatthalle. Im Jahr 2013 errichtet der Steuerpflichtige A mit seinem Sohn, dem Steuerpflichtigen B, eine GmbH; Beteiligung je 50 %. Der Steuerpflichtige A verpachtet das gesamte Einzelunternehmen, also inklusive betrieblich genutztes Grundstück mit Halle, Firmenwert und Maschinen, an die GmbH. Ertragsteuerrechtlich handelt es sich um eine Betriebsverpachtung im Ganzen. A erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb – aufgrund Verpachtung jedoch gewerbesteuerfrei. Die GmbH nützt das ihr überlassene Grundstück mit Werkstatthalle ausschließlich für eigene gewerbliche betriebliche Zwecke – Holzhausbau. Die GmbH vermietet keinen Grundstücksteil an Dritte. Durch die Betriebsverpachtung im Ganzen wurde der 50-prozentige GmbH-Anteil des A zum steuerrechtlichen Betriebsvermögen im Einzelunternehmen. Vater A möchte nun seinem Sohn B das an die GmbH verpachtete Einzelunternehmen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge übertragen und natürlich zum selben Tag auch die GmbH-Anteile übertragen und hierfür eine Versorgungsrente beziehen. Aus Sicht der Schenkungsteuer stellt sich nun die Frage, ob das Grundstück mit Halle zum Verwaltungsvermögen zählt oder nicht. § 13b Abs. 4 Nr. 1 ErbStG: Dritten zur Nutzung überlassene Grundstücke: – Aus diesem Wortlaut könnte man den Schluss ziehen, dass Grund und Boden und Halle (an die GmbH (Dritter) verpachtet) zum Verwaltungsvermögen und damit zum nicht begünstigten Vermögen zählt. R E 13 b.13 ErbStR: Überlassung von Grundstücken – Allgemeines – Demnach würden Grundstück und Halle NICHT zum Verwaltungsvermögen zählen, wenn die Tätigkeit nach ertragsteuerrechtlichen Gesichtspunkten insgesamt als originäre gewerbliche Tätigkeit einzustufen ist (z.B. Hotelpension usw.). Frage 1: Ist im geschilderten Sachverhalt nunmehr die Überlassung des Grundstücks mit Werkstatthalle an die GmbH kein Verwaltungsvermögen und damit begünstigtes Vermögen? Frage 2: Betriebsverpachtung im Ganzen – Überlassung von Grundstücken und Gebäude an „DRITTE“ § 13b Abs. 4 Nr. 1b ErbStG und R E 13b.15 ErbStR: Gemäß dieser Vorschrift ist ein Verwaltungsvermögen nicht gegeben, wenn der Erwerber Pächter ist aufgrund eines unbefristeten Pachtvertrags und im Fall einer Schenkung der Beschenkte = potentieller Erbe ist (Testament oder Erbvertrag). Konkrete Frage: In dem von mir geschilderten Sachverhalt liegt zwar ertragsteuerrechtlich eine Betriebsverpachtung im Ganzen vor – jedoch müsste es doch so sein, dass ich mir diese Frage gar nicht stellen muss, da es sich in meinem Sachverhalt um ein „originäres dem gewerblichen Bereich des Einzelunternehmens zuzuordnendes Betriebsgrundstück mit aufstehender Werkstatthalle“ handelt, welches durch die GmbH ausschließlich für die betrieblichen Zwecke Holzhausbau verwendet wird? Sollte dennoch die Vorschriften § 13b Abs. 4 Nr. 1b ErbStG und R E 13b.15 ErbStR greifen, würden in meinem Sachverhalt Grund und Boden und Werkstatthalle Verwaltungsvermögen sein. Sachverhaltsergänzung: Es wird das Institut der „Betriebsaufspaltung“ im Sinne von § 13b Abs. 4 Nr. 1a ErbStG zum 1.1.2023 gestaltet, z.B. dass A von B 1 % Anteile erwirbt – zum 2.1.2024 schenkt Vater A dem Sohn B das Einzelunternehmen inklusiv der 51 % GmbH-Anteile. Frage 3: Damit müsste die Voraussetzung der Rückausnahme für Betriebsaufspaltung erfüllt sein und das Werkstatt-Grundstück mit aufstehender Halle zählt nicht zum Verwaltungsvermögen?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen