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Pflichtteils- u. Pflichtteilsergänzungsansprüche,Nachlassverbindlichkeiten,§ 10 V Nr. 2 ErbStG

Ein Mandant, Herr A, schenkt seiner Freundin Anfang 2022 ca. 70.000 €. Die Schenkung wurde noch nicht angezeigt, es würden aber 15.000 € an Schenkungsteuer anfallen. Ende 2022 verstirbt Herr A und hinterlässt ein Vermögen von ca. 20.000 €. Alleinerbin ist seine Freundin. Der einzige Sohn macht jetzt seinen Pflichtteil auf das Erbe und seinen Pflichtteilsergänzungsanspruch auf die Vorschenkung geltend. Die Pflichtteilsansprüche übersteigen den Wert des Erbes, dieses würde sogar negativ sein. Kann die Erbin den Pflichtteilsergänzungsanspruch, welcher auf die Vorschenkung entfällt, dort zum Abzug bringen? Dies würde Ihre Schenkungssteuer reduzieren und eine Doppelbelastung von Schenkungsteuer und Pflichtteilsergänzungsanspruch verhindern.
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