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Disquotale Erbauseinandersetzung,Schenkungsteuerliche Folgen,Grunderwerbsteuerliche Folgen

Meine Mandanten (Mutter und drei Kinder) haben vom Vater, welcher bereits vor mehr als 20 Jahren verstorben ist, im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge folgende Wirtschaftsgüter geerbt: 1. Privathaus 2. gewerblich genutztes Gebäude 3. Grundstück, welches aktuell mit einem betrieblich genutzten Gebäude der Mutter bebaut ist (Gebäude auf fremdem Grund und Boden) Wir würden nun gerne die Erbengemeinschaft insoweit auflösen, dass hier insgesamt nur zwei Teile verbleiben, welche auf die Mutter und ein Kind verteilt werden. Die anderen beiden Kinder würden dann nichts erhalten. Es soll hier auch keine Abfindung gezahlt werden. Ist dies steuerlich unproblematisch bzw. zieht dies irgendwelche Probleme nach sich?
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