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Freibeträge,Testament

Sachverhalt: Eheleute hatten in den letzten Jahren unterschiedliche Vermögenszuwächse aus ihren jeweiligen Einkommen. Es besteht die Zugewinngemeinschaft. Zwei gemeinsame Kinder sind vorhanden. Der Ehegatte (A) mit dem erheblichen Vermögenszuwachs möchte, dass im Erbfall dieses Vermögen nahezu vollständig an die Kinder übergeht. Hierzu steht folgende Gestaltung zur Diskussion: Der Ehegatte A vererbt das gesamte Vermögen (mit Testament) an B (Ehegatte mit keinem Vermögenszuwachs) verbunden mit einem Vermächtnis, welches beinhaltet, dass B dieses Vermögen an die Kinder weitergibt. So sollen "sämtliche" Freibeträge ausgeschöpft werden. Nach meiner Meinung ist dies nicht der Fall. Die Frage: Welche Schenkungsfreibeträge kommen im Erbfall zum Tragen?
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