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Vermächtnis,Nachlassregelungskosten,§ 10 Absatz 5 Nr. 3 ErbStG

Unser Mandant E ist verstorben. Erben sind seine Nichten und Neffen zu je einem Sechstel. Der Sohn K eines Neffen hat ein Kaufrechtsvermächtnis für ein bebautes Grundstück erhalten und dieses auch wahrgenommen. Hierfür wurde durch die sechs Erben gemäß Anweisung im Testament des E ein Gutachten für den Verkehrswert des Grundstücks in Auftrag gegeben. 1. Unseres Erachtens stellen die Kosten für das Gutachten eine Nachlassverbindlichkeit dar. Zutreffend? 2. Sofern Punkt 1 zutreffend ist, stellen diese Kosten aber Nachlassverbindlichkeiten der sechs Erben dar. Diese mussten ja laut Testament das Gutachten in Auftrag geben. K hätte sein Kaufrechtsvermächtnis ja nicht annehmen müssen. Zutreffend? 3. Können weitere Kosten wie z.B. der notarielle Kaufvertrag über den Kauf des Objekts ebenfalls noch als Nachlassverbindlichkeiten (dann wohl nur des K) berücksichtigt werden?
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