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Segelflugplatz,landwirtschaftliche Fläche,§ 158 BewG

Dem Steuerpflichtigen wurde im Zuge der vorweggenommenen Erbfolge begünstigtes land- und forstwirtschaftliches Vermögen übertragen. Die Flächen werden im Wesentlichen Dritten zur land- und forstwirtschaftlichen Nutzung überlassen. Zu beurteilen ist eine Teilfläche, welche an einen Segelflugplatz überlassen wird. Es handelt sich hierbei um eine Grünfläche mit Pflanzungen, ähnlich einer Flächenstilllegung. Konkret stellt sich die Frage, ob eine Bewertung als Grundvermögen gem. § 158 BewG vermieden werden kann.
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