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Schenkung,Gesamthandsvermögen,Sonderbetriebsvermögen

Die beiden Mandanten haben eine UG & Co KG mit jeweils 50 % Beteiligung. Die UG wird auf die KG verschmolzen und ein Kommanditist wird Komplementär. Es bleibt eine KG übrig. Das Grundstück aus der KG wird direkt auf beide Gesellschafter zu 50-50 in das Sonderbetriebsvermögen als Grundstücksgesellschaft übertragen. Meiner Ansicht bleibt das Grundstück in gleichen Teilen bei den Gesellschaftern und keine Schenkungssteuer fällt an. Ist da so richtig?
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