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Lebensversicherung,Nachlassgegenstand

Mein Mandant M ist testamentarisch Alleinerbe seiner Ehefrau F, welche verstorben ist. Laut Testament muss der Ehemann ein Gebäude an die Schwester S seiner Ehefrau und deren Sohn übertragen. Weiterhin ist hier noch eine Lebensversicherung vorhanden, welche als Begünstigten die Schwester S vorsieht. Nun möchte die Schwester S auf die Lebensversicherung verzichten. Hier würde meines Erachtens das Geld dann dem Ehemann M zufließen. Ist der Verzicht der Schwester S auf die Lebensversicherung bei ihr als Erbe mit anschließender Weiterschenkung an den Ehemann M anzusehen, oder zählt der Verzicht so, dass der Ehemann M nun dies direkt von seiner Frau geerbt bekommt und somit die entsprechenden Freibeträge angerechnet werden können, da die Schwester ja nicht auf alles (Gebäude nimmt sie zusammen mit dem Haus) verzichtet, sondern nur auf die Lebensversicherung? Bin mir hier auch nicht sicher, ob ein solcher „Teil“-Verzicht überhaupt rechtlich möglich ist. Laut Aussage der Lebensversicherung kann jedoch die Schwester S verzichten und das Geld an den Ehemann M ausbezahlt werden.
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