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Vermächtnis und Pflichtteilsanspruch,Pflichtteilsergänzungsanspruch

Der vermögende M ist mit der vermögenslosen F (zum Zeitpunkt der Eheschließung) verheiratet. Sie leben im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. M hat vor 40 Jahren ein Einfamilienhaus EFH 1 für sich und M erworben, welches im Miteigentum 50:50 von M und F war. F kümmerte sich um die Erziehung der Kinder K1 und K2. Beide Kinder sind volljährig. Vor 25 Jahren wurde das EFH 1 verkauft und ein neues EFH 2 durch M und F zu je 1/2 erworben. Die Differenz zwischen Kaufpreis und Veräußerungserlös des EFH 1 bezahlte M aus einer Erbschaft von seiner damals verstorbenen Mutter. K1 wurde vor zwölf Jahren eine Wohnung des M und der F überlassen (M hatte der F vor 15 Jahren einen Hälfteanteil an der Wohnung unentgeltlich übertragen) unter Nießbrauchvorbehalt zugunsten des M und der F. Außerdem wurden der F noch 200.000 € vor 20 Jahren von M geschenkt. M verstirbt. Im Berliner Testament ist F Alleinerbin und Schlusserbin der K1. Dem K2 wird ein kleines Barvermächtnis ausgesetzt, das einen Bruchteil des gesetzlichen Erbteils darstellt. Welche Rechte hat K2 und was fließt in einen Pflichtteils(ergänzungs-)anspruch des K2 aus den obigen Überlassungen, wenn er den Pflichtteil geltend macht?
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