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Nacherbschaft,Bewertung,Zeitpunkt

Eine Mandantin hat als Nacherbin eine Erbschaft erhalten, die im Wesentlichen aus einem Wertpapierdepot besteht. Die Vorerbin hatte dieses Depot vom ursprünglichen Erblasser ungefähr ein Jahr früher erhalten, diesen aber nur um ca. ein Jahr überlebt. Das Depot selbst hat die Vorerbin in dieser Zeit nahezu unangetastet belassen, der Wert des Depots ist allerdings wegen der Entwicklung auf dem Aktienmarkt nicht unwesentlich gesunken. Unsere Frage ist nun, ob unsere Mandantin (als Nacherbin) als Wert ihrer Nacherbschaft den Wert angeben muss, den das Depot zum Zeitpunkt des Todes des ursprünglichen Erblassers hatte oder zum Zeitpunkt des Todes der Vorerbin.
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