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Land- und Forstwirtschaft,Steuerbegünstigung,§§ 13a,13b ErbStG,Wirtschaftsteil

Unser Mandant ist Vollerwerbslandwirt, in seinem Betriebsvermögen befinden sich neben Ackerflächen auch Gewerbegrundstücke und Wohngrundstücke. Die Gewerbegrundstücke sind mit Hallen bebaut und fremdvermietet, die Wohngrundstücke sind ebenfalls vermietet. Frage: Können diese Immobilien in die Befreiung des Betriebsvermögens einbezogen werden, auch wenn sie als Grundvermögen getrennt vom eigentlichen landwirtschaftlichen Betrieb bewertet werden?
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