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GmbH Anteile,Erbengemeischaft,Teilungsanordnung

Der GmbH Gesellschafter V hat 2 Kinder (K1 und K2) Er möchte jedoch im Falle des Ablebens, dass lediglich Kind 1 (K1) GmbH - Gesellschafter wird. Kann der V mittels testamentarischer Verfügung - z.B. mit Teilungsanordnung - das Kind 2 von der Erbfolge an der GmbH ausschließen? Oder werden beide Kinder K1 und K2 in Erbengemeinschaft zuächst Anteilseigner der GmbH (gegebenenfalls mit der gesellschaftsvertraglichen und testamentarischen Verpflichtung zur Abtretung an Kind 1)?
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