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stille Gesellschaft,Betriebsvermögen,Wertermittlung

Mutter ist Inhaberin eines Einzelunternehmens mit stillen Gesellschaftern. Das EU ist eine Betriebsverpachtung im Ganzen. 2021 wird das einzige BV nämlich ein Grundstück mit Halle an einen Sohn verschenkt. Das EU wird nicht aufgelöst. Im EU sind alle 5 Kinder unter anderem auch der Sohn, der das Grundstück geschenkt bekommt, als stille Gesellschafter beteiligt. Das EU hat Verbindlichkeiten an die stillen Geser in Höhe von ca. 500.000 Euro. Nach Übertragung des Grundstückes ist kein weiteres Vermögen vorhanden. 2022 stirbt die Mutter. Erben werden 4 der 5 Kinder. Kind 5 ist bereits verstorben und enterbt. Die Ehefrau und Kinder von Kind 5 werden also stille Gesellschafter im EU. Nun soll für Erbschaftsteuerzwecke das EU bewertet werden. 4 Kinder sind also gleichzeitig Gläubiger und Schuldner als Erben. Wie wird das EU nun bewertet? Was passiert mit den Verbindlichkeiten der stillen Gesellschafter?
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