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§ 13a ErbStG,gemischte Schenkung

Wenn GmbH-Anteile (90 %) teilentgeltlich veräußert werden, gilt dann für den unentgeltlichen Teil ebenfalls die Möglichkeit, die Begünstigung gem. § 13a ErbStG (Optionsverschonung/Regelverschonung) in Anspruch zu nehmen? Falls ja, wie wird dann das Verwaltungsvermögen ermittelt? Anteilig im Verhältnis unentgeltlich/entgeltlich?
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