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§ 13a Abs. 6 ErbStG,EInbringung Holding,Nießbrauch

Einer meiner Mandanten (nat. Pers in DE unbeschränkt est-pflichtig) möchte eine Holding gründen und im Rahmen einer Bargründung mit Sachagio 100% seiner von ihm im Privatvermögen gehaltenen Anteile an der X GmbH zu Buchwerten einbringen. An der Holding wird er zu 100% beteiligt sein. Seinen Kindern wird er an Teilen seiner Geschäftsanteile an der Holding zeitlich befristet einen Nießbrauch einräumen. Die Anteile an der X GmbH hat mein Mandant vor 2 Jahren von seinem Vater geschenkt bekommen. Es wurde die Optionsverschonung in Anspruch genommen. Besteht in der Einbringung in die Holding und/oder in der Nießbrauchbestellung an Teilen seiner Geschäftsanteile an der Holding ein schädliches Ereignis/ein Verstoß gegen seine Haltepflicht?
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