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Geltendmachung Pflichtteil,§ 10 Abs. 5 ErbStG,Verjährung

Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um gutachterliche Stellungnahme zu folgendem Sachverhalt: Mutter und Vater haben eine leibliche Tochter. Mutter und Vater haben seinerzeit ein Berliner Testament errichtet. Vater ist am 14.01.2020 verstorben. Mutter ist am 11.07.2022 verstorben Das Vermögen des Vaters ging komplett auf die Mutter über. Tochter hat von dem Vater seinerzeit kein Erbe erhalten. Frage: Kann die Tochter nun noch den Pflichtteilsergänzungsanspruch gegenüber dem vorverstorbenen Vater geltend machen um im Rahmen der Erbschaftsteuererklärung einen Freibetrag genieren zu können ? Wenn ja: Wie wird dieser Pflichtteilsergänzungsanspruch und gegen wen geltend gemacht ? Wie beantrage ich dies in der Erbschaftsteuererklärung ? Vielen Dank vorab. Mit freundlichen Grüßen Th. Reitz
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