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Optionsverschonung,mehrere Erwerbe,dieselben Personen

Im Jahr 2014 hat Vater an zwei Söhne je 1/3 Kommanditanteil übergeben. Schenkungsteuerlich wurde der Fall abschließend veranlagt. Es erfolgte die Anwendung der Regelverschonung, obwohl sich im Nachgang ergab, dass Optionsverschonung möglich gewesen wäre. Im Jahr 2020 ist Vater unerwartet verstorben. Erben sind die zwei Söhne. Nach § 13a (1) ErbStG werden die Erwerbe innerhalb von zehn Jahren addiert. Unklar ist die Anwendung der Verschonungsmöglichkeiten des § 13a ErbStG. Annahme: Alle übrigen Voraussetzungen sind erfüllt. Fragen: Greift jetzt für den zweiten Erwerb die ursprünglich gewählte Regelverschonung? Oder kann hier die Optionsverschonung gewählt werden? Oder kann die Optionsverschonung jetzt für die zwei Erwerbe zusammen gewählt werden? Lösungsansatz: Aus § 13a ErbStG und R E 13a.21 ErbStR kann ich die Lösung nicht eindeutig erkennen, tendiere aber dazu, dass für den zweiten Erwerb die Wahl der Optionsverschonung evtl. möglich wäre.
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