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§ 13a ErbStG,Betriebsvermögen,vorweggenommene Erbfolge

Meine Mandantin besitzt 60 % an der Familien GmbH & Co. KG. Die Gesellschaft stellt zum 31.12.2022 ihren aktiven Geschäftsbetrieb ein und besitzt anschließend nur ein Grundstück mit Abbruchsverpflichtung. Meine Mandantin möchte ihren ganzen Anteil an zwei Enkelinnen zum 31.12.2022 unentgeltlich übertragen. Im Jahr 2023 ist geplant, das Grundstück teilweise zu veräußern und teilweise neu zu bebauen. Fragen: Kann noch eine Steuerbefreiung für Betriebsvermögen nach § 13a ErbStG erfolgen, und ist die kurzfristige Veräußerung des Grundvermögens schädlich unter Berücksichtigung der Anteilsübertragung?
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