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Lohnsummenkontrolle im Rahmen der Verschonungsregelung,§ 13a ErbStG,Geschäftsführergehälter einer Kapital- oder Personengesellschaft bei der Ermittlung der Lohnsummen

X möchte seinen Betrieb (Einzelunternehmen) an seinen Sohn S übertragen. S ist auch bereits seit Jahren „inoffizieller“ Geschäftsführer mit einem hohen, aber voll fremdvergleichsüblichen, Gehalt. Die übrigen rd. 20 Angestellten verdienen zwischen Mindestlohn und max. 20 € / Std. Eine Verwaltungsmitarbeiterin liegt leicht darüber. Hier ergibt sich für die Ausgangslohnsumme bei der Regel- oder Optionsverschonung folgendes Problem: Wenn S mit seinem hohen Gehalt zur Ausgangslohnsumme zählt, ist nach der Übertragung des Betriebs auf ihn die Lohnsumme in Zukunft selbst bei der Regelverschonung kaum zu erreichen – weil er ja in Zukunft als Gehaltsempfänger wegfällt. Gibt es für dieses Problem eine Lösung oder müsste man das Einzelunternehmen evtl. (vor oder nach der Übertragung?) in eine GmbH umwandeln, damit sein dann mögliches Gehalt als Gesellschafter-Geschäftsführer für die Vergleichslohnsumme mitzählt. Vielen Dank.
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