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Schenkung,Erbverzicht,Aufhebung

Die Eltern V und M haben 1998 dem Sohn S1 zwei Grundstücke übertragen. Im Rahmen des notariellen Vertrages wurde auch ein Erb- und Pflichtteilsverzicht vereinbart. Dieser Erb- und Pflichtteilsverzicht soll nunmehr (unentgeltlich) aufgehoben werden und S1 soll wieder gleichberechtigter Erbe neben S2 werden. Ist diese Aufhebung ein schenkungsteuerlich relevanter Vorgang?
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