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Photovoltaik,landwirtschaftliche Flächen,Bewertung als Grundvermögen oder LuF

Unser Mandant besitzt LuF Grundstücke weiter außerhalb von Ortschaften. Die Flächen sind verpachtet. Der Mandant betreibt selbst (außer der Varpachtung von LuF Flächen) keine Landwirtschaft. Die besagten Flächen kommen, da sie an der Bahnlinie liegen, nun für eine zeitnahen Bebauung mit aufgeständerten Photovoltaikanlagen in Betracht. Die Befürchtung des Mandanten ist nun, dass die Bebauung der Flächen die Bewertungsmodalitäten für diese Grundstücke nachhaltig beeinflusst. Im speziellen, dass dadurch künftig keine Bewertung mehr als LuF Fläche bspw. bei Übertragung an Kinder möglich ist. Frage: Wie ist dies einzuschätzen? Falls es eine Rolle spielt wären folgende Varianten angedacht: A: Eigenbetrieb der Photovoltaikanlagen durch den Eigentümer B: Verpachtung der Flächen an einen externen Betreiber C: Verpachtung der Flächen an eine Betreiber GbR (Eigentümer und Sohn 50:50) Vielen Dank für Ihre Unterstützung MfG Michael Klein
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