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Bestimmung des Zuwendenden,Nießbrauch

Drei Brüder, die ausschließlich in den USA leben, haben in Deutschland gemeinsam eine Wohnung erworben. Für ihren Onkel wurde ein Nießbrauchrecht eingetragen, dessen Wert auf etwa 150.000 € geschätzt wird. Uns wurde der Auftrag erteilt, die Schenkungsteuererklärung zu erstellen. Fraglich ist ob jeder der drei Brüder 1/3 des Nießbrauchsrechts übertragen und somit jeweils einen Freibetrag von 20.000 € abgezogen werden darf. In diesem Fall würde die Steuerklasse II mit einem Steuersatz von 15 % angewendet werden, was zu einer Schenkungsteuer in Höhe von 13.500 € für den Onkel führen würde (/150.000 - 60.000 * 0,15). Sehen Sie es auch so? Besonders bei den drei Freibeträgen sind wir unsicher, da ein Drittel des Nießbrauchsrechts ohne die anderen zwei Drittel wertlos wäre.
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