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nachträglicher Erbverzicht,Schenkung,Betriebsvermögen

Die Eheleute haben ein gemeinsames Zweifamilienhaus (EG: Betriebsvermögen/OG: eigengenutzt). Im Juni 2022 ist der Ehemann verstorben. Es gilt die gesetzliche Erbfolge. Somit sind sodann die Ehefrau zu 75 % und die Kinder zu jeweils 12,5 % beteiligt. Weiteres Vermögen bei dem Ehemann ist nicht vorhanden gewesen. Die beiden gemeinsamen Kinder haben das Erbe zunächst nicht innerhalb der vier Wochen ausgeschlagen. Nun möchten die Kinder ein Jahr nach dem Tod im Juni 2023 auf ihren Erbteil verzichten, so dass die Ehefrau/Mutter alleinige Eigentümerin ist. Liegt durch den verspäteten Erbverzicht eine Schenkung von den Kinder an die Mutter vor?
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