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§ 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG,Stiefkind,häusliche Gemeinschaft

Sachverhalt: Ehemann (EM) und Ehefrau (EF) sind zu jeweils ½ Anteil Miteigentümer einer selbstgenutzten Wohnung in Deutschland. Der EM hat einen erwachsenen Sohn außerhalb der EU. Der Sohn ist Stiefkind der EF. Zum Zeitpunkt der Heirat war er schon erwachsen. Frage: Steht dem Stiefsohn bei Übertragung von der EF der Schenkungsteuer- Freibetrag für Kinder/Stiefkinder in Höhe von 400.000 Euro zu obwohl möglicherweise keine Bindung zwischen der EF und dem bereits erwachsenen Stiefkind aufgebaut werden konnte? Sollte vorsorglich die Einholung einer verbindlichen Auskunft empfohlen werden?
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