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Verwaltungsvermögen,vermietete Immobilie,mittelbare Beteiligung

1. Mandant A ist Aktionär der AB AG. Im Jahr 2022 schenkt A seinen Kindern Anteile an der AB AG. Im Vermögen der AB AG befindet sich ein Einfamilienhaus. Das Einfamilienhaus wird von der AB AG an A vermietet. A nutzt das Einfamilienhaus zu eigenen Wohnzwecken. Gem. §13b (4) Nr. 1 ErbStG gehört zum Verwaltungsvermögen auch Dritten zur Nutzung überlassene Grundstücke und Bauten. Frage: Ist das Einfamilienhaus in diesem Falls als Verwaltungsvermögen anzusehen, da es an den Aktionär A vermietet wird? 2. Im Vermögen der AB AG befindet sich ein Anteil an einer GmbH. Der Anteil beträgt 20% des Stammkapitals. Somit ist gemäß §13b (4) Nr. 2 ErbStG der GmbH Anteil als Verwaltungsvermögen anzusetzen. (unter 25%) Frage: Ist der GmbH Anteil im Verwaltungsvermögen zum Nennwert oder zum gemeinen Wert zum Zeitpunkt der Schenkung anzusetzen?
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