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Vermächtnis,Erblasser,Steuerklasse

Eine Erblasserin setzte im Rahmen eines Testaments Ihren Ehemann als alleinigen Erben ein. Das Ehepaar ist kinderlos. Der Ehemann muss im Rahmen eines Vermächtnisses KG-Anteile, die von der Ehefrau gehalten wurden, an die Kinder des Bruders der Erblasserin weitergeben. M. E. ist hier hinsichtlich der anzuwendenden Steuerklasse für das Vermächtnis unstreitig auf das Verwandschaftsverhältnis zwischen der Erblasserin und den Kindern des Bruders der Erblasserin abzustellen. Was sagen Sie?
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