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§ 2 ErbStG,Inländer i.S. der unbeschränkten Steuerpflicht

Mein Mandant besitzt in Österreich einen Bauernhof mit landwirtschaftlichen Flächen. Das Gebäude des Bauernhofs nutzt er als Ferienwohnsitz, die landwirtschaftlichen Flächen sind an die ihn umgebenden Landwirte verpachtet. Bauernhof und seine Flächen sind in Österreich als Land- und Forstwirtschaft qualifiziert und eingetragen. Mein Mandant und seine Kinder sind in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig. Sie halten sich in Österreich nur zu Urlaubszwecken (im Winter zum Skifahren, im Sommer zum Wandern) jeweils drei bis vier Wochen auf. Mein Mandant möchte diesen Bauernhof mitsamt den landwirtschaftlichen Flächen an seine beiden Kinder im Wege der vorweggenommenen Erbfolge übertragen. Meine Frage an Sie wäre: Was habe ich in der steuerlichen Übertragungsberatung zu beachten?
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