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Schenkungsteuer,Übernahme Darlehensvertrag

Ehegatten haben als Bruchteilsgemeinschaft je zur Hälfte eine Wohnung erworben. Die Finanzierung der Immobilie läuft ebenfalls auf beide Ehegatten. Die Finanzierung läuft nun aus, es muss anschlussfinanziert werden. Die Ehegatten sind schon sehr alt und bekommen keine Finanzierung mehr in der erforderlichen Höhe. Das Kind möchte das Darlehen übernehmen. Handelt es sich bei der Übernahme des Darlehens durch das Kind um eine Schenkung des Kindes an die Eltern? Wenn ja, ergeben sich folgende Anschlussfragen: 1) Wie ist der übernommene Darlehensbetrag dann auf die Beschenkten aufzuteilen, 50 : 50? 2) Wie hoch sind in dem Fall die Freibeträge der Eltern? 3) Unter welchen Voraussetzungen würde eine Weitergabe des übernommenen Kredits vom Kind an die Eltern (durch privatschriftlichen Darlehensvertrag) steuerrechtlich anerkannt werden?
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