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Bewertung Mietwohngrundstück,tatsächliche Verhältnisse

Die Tante unseres Mandanten ist im Jahr 2021 verstorben und hinterließ unserem Mandanten als Erben ein bebautes Grundstück. Es handelt sich dabei laut der Einheitswertakte um ein Zweifamilienhaus, tatsächlich erfolgte jedoch in den 80er Jahren eine Aufstockung des Dachgeschosses. Hierfür wurde jedoch keine Baugenehmigung beantragt, so dass ein Schwarzbau hinsichtlich des aufgestockten Dachgeschosses vorliegt. Eine neue Erklärung zum Einheitswert wurde ebenfalls damals beim Finanzamt nicht eingereicht. Alle drei Wohnungen befanden sich im Alleineigentum der Tante, Teilungserklärungen für die einzelnen Wohnungen liegen ebenfalls nicht vor. Nach den tatsächlichen Verhältnissen würde ein Mietwohngrundstück vorliegen. Nach welchem Verfahren ist das Gebäude nun im Rahmen der gesonderten Feststellung des Grundbesitzwerts zu bewerten? Ist hier das Sachwertverfahren zwingend, da nach Aktenlage ein Zweifamilienhaus vorliegt? Oder kann auch das Ertragswertverfahren herangezogen werden, da es sich tatsächlich um ein Mietwohngrundstück handelt und nicht um ein Zweifamilienhaus?
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